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Liebe Vereinskameradin, lieber Vereinskamerad,
hiermit laden wir dich herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des ASV „Forelle“ e.V. Lauenbrück ein. Stattfinden wird diese am Freitag, dem 16.02.2024, um 19.00 Uhr im Lauenbrücker Hof.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
Anträge zur Jahreshauptversammlung 2024 können beim Schriftführer bis zum 10.02.2024 schriftlich oder per E-Mail unter den unten aufgeführten Kontaktdaten eingereicht werden.
Alle aktiven und jugendlichen Mitglieder erhalten ihren Erlaubnisschein auf der Jahreshauptversammlung oder danach beim Kassenwart, sofern eine Fangstatistik des Vorjahres abgegeben wurde.
Bitte auch eine Fangstatistik abgeben, wenn nicht geangelt wurde, da diese als Grundlage für zu treffende Besatzmaßnahmen dient.
Die Hinweise im Leitfaden gelten ergänzend zu den Bestimmungen im Erlaubnisschein.
Allen Mitgliedern wünschen wir ein erfolgreiches Jahr 2024.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
-Der Vorstand-
gez. Herbicht
Leitfaden 2024
Termine 2024
Weitere Hinweise
Das Angeln in Vereinsgewässern, ohne Mitführen des Erlaubnisscheines, ist verboten. Den Fischereiaufsehern und sich ausweisenden Vereinsmitgliedern ist, auf deren Verlangen, der Erlaubnisschein, das Fanggerät und der Fang vorzuzeigen.
Die Ziegelteiche sind für die Raubfischangelei (Angeln mit Mehrfachhaken, Kunstködern und Köderfisch sowie das (Nacht-)Angeln auf Aal) im Jahr 2024 bis zur Beendigung des zweiten Raubfischangelns gesperrt. In diesem Gewässer gefangene Raubfische sind sofort schonend zurückzusetzen.
Es wird noch einmal ausdrücklich auf das seit 2022 geltende Höchstmaß für Hecht von 80 cm und für Zander von 70 cm hingewiesen. Fische, die dieses Höchstmaß überschreiten, sind schonend zurückzusetzen und dürfen in keinem Fall entnommen werden.
– Der Vorstand –