Gastkarten / Tagesangelscheine

Kosten:

10,00 €

Gewässer:

Wümme 
(von km 68,8 bis km 60,8)

Burgteich
(Angeln vom Campingplatz aus nicht erlaubt)

Wiesensee

Erhältlich:

Tankstelle in Lauenbrück

oder bei

Jörg Ehlbeck
Zanderstraße 34
27389 Lauenbrück
Tel. 04267 - 95 30 20 

Angelzeit:

Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

Voraussetzungen:

gültiger Fischereischein und die erfolgreich abgelegte Sportfischerprüfung

Sonstiges:

An den Tagen, an denen Veranstalltungen des ASV Forelle stattfinden, werden keine Gastkarten ausgegeben !

Regeln:

  • Geangelt werden darf mit zwei Handangeln, einem Haken und allen gesetzlich zugelassenen Ködern
  • Nicht gestattet sind Grundschnüre, Stellangeln, Senken, Pödder, Spinnfischen, Angeln mit lebenden Köderfischen, Hecht- , Zander- und Meerforellenfang.
  • Die Fanggeräte dürfen vom Erlaubnisinhaber nicht unbeaufsichtigt im Wasser verbleiben.
  • Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge benutzt werden.
  • Uferbauten und Anpflanzungen sind zu schonen.
  • Das Befahren von Wiesen und Weiden ist verboten.
  • Gefangene Fische dürfen nicht gegen Entgelt veräußert werden.
  • Gefangene Fische sind schonend zurückzusetzen oder sofort abzutöten und in der Fangtabelle einzutragen.
  • Die Fangbeschränkungen sind zu beachten.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisscheines verpflichtet sich der Inhaber, den Schein mit der Fangtabelle ausgefüllt dem Aussteller zurückzugeben .
  • Die Aushändigung eines weiteren Erlaubnissscheines kann davon abhängig gemacht werden.
  • Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.
  • Übertretungen haben den Einzug des Erlaubnisscheines ohne Anspruch auf Erstattung zur Folge, sie werden nach den gesetzlichen Bestimmungen bestraft.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Besondere Bestimmungen (Nds. FischG)

  1. Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, den Fischfang ausübt, muss einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigen oder Fischereipächters mit sich führen. Er ist verpflichtet, den Erlaubnisschein auf Verlagen den Fischereiaufsichtspersonen zur Einsichtnahme vorzulegen.
  2. Ein Fischereierlaubnisschein darf nur an Perosnen erteilt werden, die Inhaber eines Fischereischeines sind oder den Nachweis der abgelegtern Fischereiprüfung vorweisen können. Fischereierlaubnisscheinin

Fangbeschränkungen

Fischart Mindestmaß Schonzeiten Fang je Gewässer
Meerforelle 40 cm 15.10 - 15.02 Fang nicht erlaubt
Hecht, Zander 60 cm 16.01 - 30.04 Fang nicht erlaubt
Forelle 30 cm 15.10 - 15.03 2 pro Tag
Karpfen 40 cm keine 1 pro Tag
Schleie 30 cm keine 3 pro Tag
Aal 45 cm keine 5 pro Tag
Aalquappe 40 cm
keine 2 pro Tag
Barsch 15 cm
keine unbegrenzt
Brassen 30 cm keine 10 pro Tag
Aland / Döbel 35 cm keine 10 pro Tag
Weißfisch
(Rotauge / Rofeder)
20 cm
keine 10 pro Tag
Giebel, Güster 30 cm
keine 10 pro Tag

Alle anderen Fischarten dürfen dem Gewässer nicht entnommen werden bzw. sind nach dem Fang schonend zurückzusetzen.  

Ganzjährig geschützt sind insbesondere::

  • Bachneunauge
  • Flussneunauge
  • Mühlkoppe
  • Elritze
  • Bitterling
  • Schlammpeitzger
  • Steinbeisser