Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen:
Ordnungsgemäße Führung der Fangstatistik ist Pflicht! Führung der Fangstatistik:
Wichtige Regeln:
Nicht gestattet sind:
Mindestmaß:
Gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens aufweisen muss, damit er vom Angler dem Gewässer entnommen werden darf. Die Mindestmaße sollen sicherstellen, dass jeder Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich – sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife. Abweichend zu den gesetzlichen Reglungen können Vereine eigene, höhere Mindestmaße festlegen. Gemessen wird der Fisch über die Seitenlinie im liegenden Zustand; dabei muß das Maul des Fisches geschlossen und die Schwanzflosse gestreckt sein.
Mindestmaße:
Fische, die das Höchstmaß überschreiten, dürfen in keinen Fall entnommen werden und müssen schonend zurückgesetzt werden.
Nicht aufgeführte Fisch und Krebsarten unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Schonmaßen bzw. Fangverboten laut dem Niedersächsischen Fischereigesetz, bzw. der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung
Ganzjährig geschützt sind insbesondere::