Gewässerregeln

Beim Angeln sind folgende Dinge immer mitzuführen:

  • Sportfischerpass / Mitgliedsausweis mit gültiger Jahresmarke
  • Erlaubnisschein und Fangstatistik für das jeweilige Gewässer
  • Hakenlöser
  • Längenmaß/Maßband
  • geeigneter Unterfangkescher
  • Messer

Ordnungsgemäße Führung der Fangstatistik ist Pflicht!
Führung der Fangstatistik:  

  • Alle gefangenen Fische sind, sofern sie entnommen werden, sofort in die Fangstatistik einzutragen. 
  • Die Fangstatistiken sind grundsätzlich bei dem Empfang eines neuen Erlaubnisscheines abzugeben.  
  • Ohne die Abgabe der Fangstatistik wird kein neuer Erlaubnisschein  ausgegeben!   

Wichtige Regeln:  

  • Geangelt werden darf mit 2 Handangeln (nachts in fließenden Gewässer mit 3 Grundangeln), mit einem Haken. 
  • Während des Spinn- und Fliegenfischens ist nur eine Rute erlaubt!
  • Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt am Wasser verbleiben.  
  • Bitte keine Abfälle hinterlassen   

Nicht gestattet sind:

  • Das Benutzen eines Gaffs oder Setzkeschers (ein Setzkescher ist nur bei  offiziellen Hegefischen des Vereins erlaubt) 
  • Übermäßiges Anfüttern ( Maximal 1 Liter )
  • Das Angeln mit lebendem Köderfisch
  • Das Angel mit gesetzlich geschützten Tieren (Frösche, Molch usw.)
  • Senken, Stellangeln, Netze und Reusen
  • Das Angeln mit Drilling auf Friedfisch
  • Das Angeln während aller Vereinsveranstaltungen (auch Versammlungen, dieses gilt auch für den Vortag)
  • Das Befahren von Weiden, Wiesen und Äcker
  • Gefangene Fische dürfen nicht gegen Entgelt  veräußert werden    

Mindestmaß:

Gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens aufweisen muss, damit er vom Angler dem Gewässer entnommen werden darf. Die Mindestmaße sollen sicherstellen, dass jeder Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich – sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife. Abweichend zu den gesetzlichen Reglungen können Vereine eigene, höhere Mindestmaße festlegen.

Gemessen wird der Fisch über die Seitenlinie im liegenden Zustand; dabei muß das Maul des Fisches geschlossen und die Schwanzflosse gestreckt sein.    

Mindestmaße: 

Fischart
Mindestmaß
Schonzeiten Fang pro Gewässer und Jahr
Aal 45 cm keine unbegrenzt
Bachforelle 30 cm 15.10 - 15.02 10 Stück
Barsch 15 cm keine unbegrenzt
Graskarpfen 50 cm keine 2 Stück
Hecht  60 cm
Fintau = 50 cm
Höchstmaß = 80cm
16.01 - 30.04 5 Stück ingesamt
unabhängig vom Gewässer
Karpfen 40 cm keine 10 Stück
Karausche 30 cm keine unbegrenzt
Meerforelle 40 cm 15.10 - 15.02 5 Stück
Quappe 35 cm keine unbegrenzt
Regenbogenforelle 30 cm 15.10 - 15.02 10 Stück
Schleie 30 cm keine 10 Stück
Zander
60 cm
Höchstmaß = 70cm
16.01 - 30.04 5 Stück ingesamt
unabhängig vom Gewässer
Weißfische keine keine unbegrenzt
Döbel , Brassen, Aland 30 cm keine unbegrenzt

Fische, die das Höchstmaß überschreiten, dürfen in keinen Fall entnommen werden und müssen schonend zurückgesetzt werden.

Nicht aufgeführte Fisch und Krebsarten unterliegen den gesetzlich vorgeschriebenen Schonmaßen bzw. Fangverboten laut dem Niedersächsischen Fischereigesetz, bzw. der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung   

Ganzjährig geschützt sind insbesondere::

  • Bachneunauge
  • Flussneunauge
  • Mühlkoppe
  • Elritze
  • Bitterling
  • Schlammpeitzger
  • Steinbeisser