Info Schreiben PDF download
Liebe Vereinskameradin, lieber Vereinskamerad,
aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Situation haben wir uns dazu entschieden nicht wie gewohnt zu unserer diesjährigen Hauptversammlung einzuladen. Um eine Hauptversammlung, ohne nennenswerte Einschränkungen, durchzuführen und somit einen möglichst großen Anteil der Vereinsmitglieder anzusprechen, wird die Jahreshauptversammlung bis auf Weiteres verschoben. Sobald die Jahreshauptversammlung 2022 stattfindet, wird zu dieser gesondert schriftlich eingeladen.
Um unseren Mitgliedern auch 2022 die Angelei in unseren Vereinsgewässern zu ermöglichen, übersendenwir mit diesem Schreiben allen aktiven Vereinsmitgliedern den Fischereierlaubnisschein für 2022 samtVerbandsbeitragsquittung. Im Gegenzug bitten wir um zeitnahe Rücksendung der Fangmeldung an denGewässerwart (Philipp von der Wehl, Ziegeleistr. 29, 27389 Lauenbrück).Der Beitragseinzug erfolgt wie gewohnt zur Mitte des Jahres.
Die Hinweise im Leitfaden gelten ergänzend zu den Bestimmungen im Erlaubnisschein.Über unsere Homepage www.asv-lauenbrueck.de und in den Aushangkästen werden wir über weitereNeuigkeiten/Informationen berichten.
Um unsere neue Homepage mit zusätzlichem Inhalt zu füllen, würden wir gerne Fangfotos unsererVereinsmitglieder hochladen. Fangfotos können gerne an den ersten Vorsitzenden unter1Vorsitzender@asv-lauenbrueck.de geschickt werden.
Hierbei bitte, sofern bekannt, Fischart, Länge,Gewicht, Gewässer und Fangdatum angeben.
Allen Mitgliedern wünschen wir in diesen Zeiten Gesundheit und ein erfolgreiches Jahr 2022.
Mit freundlichen Grüßen
-Der Vorstand-
Leitfaden 2022
Termine 2022
Terminänderungen sind möglich und werden, ebenso wie Ort und Beginn der Veranstaltung, per Aushang und Homepage bekanntgegeben.Arbeitsdienste werden über Philipp von der Wehl koordiniert. Etwaige Arbeitsdienste werden auf der Homepage veröffentlicht oder können bei Philipp nachgefragt werden.
Zur Jahreshauptversammlung 2022 wird gesondert schriftlich eingeladen, sobald absehbar ist, dass entsprechende Veranstaltungen wieder, ohne allzu große Einschränkungen, stattfinden dürfen.
Weitere HinweiseDas Angeln in Vereinsgewässern, ohne Mitführen des Erlaubnisscheines, ist verboten. Den Fischereiaufsehern und sich ausweisenden Vereinsmitgliedern ist, auf deren Verlangen, der Erlaubnisschein, das Fanggerät und der Fang vorzuzeigen.
Der Fintausee ist für die Raubfischangelei (Angeln mit Mehrfachhaken, Kunstködern und Köderfisch sowie das (Nacht-)Angeln auf Aal) im Jahr 2022 bis zur Beendigung des zweiten Raubfischangelns gesperrt. In diesem Gewässer gefangene Raubfische sind sofort schonend zurückzusetzen.
Des Weiteren gilt ab diesem Jahr für Hecht ein Höchstmaß von 80 cm und für Zander eines von 70 cm. Fische, die dieses Höchstmaß überschreiten, sind schonend zurückzusetzen und dürfen in keinem Fall entnommen werden.